Bürger gestalten ihre Heimat

 

 

LEADER steht für "Liaison entre actions de développement de l´économie rurale" (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft).

Die EU-Gemeinschaftsinitiative LEADER fördert seit 1991 modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum. Lokale Aktionsgruppen erarbeiten mit den Akteuren vor Ort maßgeschneiderte Entwicklungskonzepte für ihre Region. Ziel ist es, die ländlichen Regionen Europas auf dem Weg zu einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen und die erfolgreichen Ansätze in die Mainstream-Programme zu übernehmen. Für LEADER+ standen in der Laufzeit von 2000 bis 2006 in Deutschland 247 Millionen Euro (in Preisen von 1999) an Gemeinschaftsmitteln bereit.  

Das EU-Förderprojekt LEADER+ endete am 31.12.2006. Die Projektabwicklung lief teilweise noch bis Ende 2008. Eine Übersicht über bereits realisierte Projekte der LAGen Rhön-Grabfeld und Bad Kissingen im Förderzeitraum LEADER+ finden Sie hier.

 

Aufgrund der Akzeptanz und Erfolg für eine nachhaltige Regionalentwicklung gibt es ein neues Strukturförderprogramm für die Jahre 2007 bis 2013, welches wie LEADER+ den ländlichen Raum fördert.

Der neue Name lautet Leader in ELER. ELER steht für "Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums". Nach Bewilligung des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) ist es möglich, einzelne Projektanträge zur Förderung über Leader in ELER zu stellen. Hierfür stehen pro LAG ca. 1,3 Mio € bereit.


 


7 Schritte zur Projektförderung:
 

Kommunen, Firmen, Vereine oder auch Privatperson im Gebiet der LAG Rhön-Grabfeld können Fördermittel beantragen, wenn das Projekt den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzepts entspricht.

Bei Fragen oder zur Vereinbarung eines Beratungsgespräches wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle im RSG Bad Kissingen, Sieboldstr. 7, 97688 Bad Kissingen.

Tel.: 0971 7236-0
Fax: 0971 7236-111
e-mail: bernhard@rsg-bad-kissingen.de

 

1. Schritt: Beratungsgespräch
Geschäftsstelle und Regionalmanagement

 

2. Schritt: Projektgespräch mit der Förderstelle
wird durch die Geschäftsstelle vereinbart

 

3. Schritt: Projektvorstellung im Arbeitskreis und Lenkungsausschuss
wird durch die Geschäftsstelle vereinbart

 

4. Schritt: Zusammenstellung aller Unterlagen
hier ist die Geschäftsstelle ebenfalls behilflich

 

5. Schritt: Ausfüllen des Antrags (Projektantragsgespräch)
mit Unterstützung der Geschäftsstelle und der Förderstelle

 

6. Schritt: Beschluss des Lenkungsausschusses und Abgabe des Antrags
Förderstelle beim AELF Bad Neustadt/Saale

 

7. Schritt: Bescheid der Förderstelle
wird zugeschickt

 

Wichtig: Bevor der Bescheid nicht vorliegt kann die Maßnahme nicht begonnen werden!



Förderanträge und Merkblätter finden Sie unter "Links".

Die Geschäftsstelle bewertet die Projekte anhand einer Kriterienliste, die als Grundlage zur Abstimmung im Lenkungsausschuss dient.

Wenn der Lenkungsausschuss und anschließend die Förderstelle zustimmen, kann ein Projekt gefördert werden. 


 

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